Im Rahmen von Verkehrskontrollen kommt es immer wieder zu Tests hinsichtlich etwaiger Betäubungsmittelbeeinflussungen der Fahrer.
Sollte ein solcher Test positiv ausfallen, kann dies gravierende Folgen haben.
Im Folgenden sollen die verschiedenen Abläufe skizziert werden.
Das Strafverfahren
Sollten Sie im Rahmen einer Polizeikontrolle positiv auf ein einschlägiges Betäubungsmittel getestet
worden sein, kann es schnell zu einem Strafverfahren gegen Sie kommen.
In diesem sollten Sie als Beschuldigter unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen!
Auf diese Weise kann es vorkommen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Sollten indes Angaben oder gar Eingeständnisse zum Sachverhalt gemacht worden sein, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Eröffnung eines Strafverfahrens gerechnet werden.
Der Gesetzgeber und die Ermittlungsbehörden sehen im Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
keinesfalls eine Bagatelle, da es im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln im Straßenverkehr wiederholt zu schweren Unfällen gekommen ist und allgemein von Kraftfahrzeugen eine erhöhte Gefahr
ausgeht, die sich im Falle Drogenkonsums geradezu maximiert.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das OWi- Verfahren bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist ein im Bußgeldkatalog
standardisiertes Verfahren. Regelmäßig erfolgt ein Bußgeldbescheid in dreistelliger Höhe (ca. 500 EUR). Hinzu kommen die Kosten für das Wirkstoffgutachten, die den Betroffenen in der Regel
auferlegt werden, sodass letztlich mit einer Summe von nicht unter 800 EUR gerechnet werden kann.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stehen die Chancen gut, dass diese die Anwaltskosten im Verfahren trägt. Schauen Sie nach Möglichkeit gleich in die Police.
Anwaltlich kann bspw. der Bußgeldbescheid angegriffen werden (sollte dieser z.B. fehlerhaft sein),
die Kontrolle auf etwaige Fehler überprüft werden oder die Beeinflussung während der Fahrt in Frage gestellt werden.
Nicht zu unterschätzen ist zudem die Punktezahl im Fahreignungsregister (Nachfolger des Flensburger Registers). Bedenken Sie: Bei 18 Punkten ist Schluss - und der Führerschein passé. Es lohnt in diesem Zusammenhang immer, über die Absolvierung eines Punkteabbauseminars nachzudenken.
Dieses kostet in der Regel auch einen dreistelligen Betrag, erspart gegebenenfalls aber die Abgabe
der Führerscheins.
Um Klarheit zu erlangen, ist es in diesem Zusammenhang ratsam, Auskunft bei der zuständigen Stelle des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg zu beantragen.
Unter Umständen kann Ihr Anwalt auch eine Erhöhung der Geldbuße beantragen, was zur Folge hat, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.
Wie Sie sehen bestehen mannigfaltige Möglichkeiten, in der delikaten Situation zu reagieren.
Bei Fragen oder Anliegen dieser Art, steht Ihnen Anwalt Wenzel gerne zur Verfügung!
Entziehung der Fahrerlaubnis
Es kann im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum im Straßenverkehr auch regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Gegenüber einem Fahrverbot ist diese dauerhaft und entsprechend "schmerzhafter" - insbesondere weil sie neu beantragt werden muss.
Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)?
Zunächst muss unterschieden werden, welche Art von Drogen vorliegt. Handelt es sich um Cannabis,
Marihuana o.ä., liegen sog. weiche Drogen vor. Ihnen gegenüber stehen sog. harte Drogen wie bspw. Kokain, Heroin, Ecstacy etc.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Marihuana, Cannabis, THC, Haschisch
Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, wird immer ein Gutachten gefertigt, um die Werte des Cannabisgehalts im Blut festzustellen. Dabei sind zwei Werte von entscheidender Bedeutung: Zum einen der THC-Wert, zum anderen der COOH-Wert (Carbonsäurewert).
Erfahren Sie hier mehr zu Grenzwerten und Mengen.
Sollten die genannten Grenzwerte in signifikanter Weise überschritten worden sein, kommt es in der
Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollten die Werte unterschritten worden sein, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. In der Regel gilt: Je geringer der Wert desto besser die
Chance.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (Kokain, Amphetamin, Heroin)
Im Zusammenhang mit dem Konsum sog. harter Drogen kann bereits der Erstkonsum zu einer Entziehung
der Fahrerlaubnis führen. Hier gilt allerdings auch, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (z.B. Konsumverhalten). Anwaltlich kann insofern bspw. auf ein Drogenscreening hingewirkt
werden.
Rechtsschutz gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen
Drogen:
Im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen stehen mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können: das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.
Anhörungsverfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können alle Einwendungen vorgetragen werden, die der Abwehr der beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis dienen. Hier geht es darum, alle für den Betroffenen günstigen Umstände vorzutragen, z.B. Vorlage eines Drogenscreenings, Schilderung besonderer Umstände, die zu der Auffälligkeit geführt haben.
Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Bevor der Klageweg beschritten wird, muss regelmäßig (z.B. in Berlin) ein Widerspruchsverfahren
durchgeführt werden, in dem nochmals der eingelegte Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft wird. Beachten sie, dass diese Regelung von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich ausfallen kann.
Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
War das Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgreich, ist der Klageweg geboten. Ein Klageverfahren nimmt regelmäßig Monate in Anspruch. Daher sollte parallel ein Eilrechtsschutzverfahren angestrebt werden.
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Dem einstweiligen Rechtsschutz kann in den Fällen einer anstehenden Entziehung der Fahrerlaubnis erhebliche Bedeutung zukommen.
In der Regel wird im Rahmen des Bescheids über die Entziehung der Fahrerlaubnis die sofortige
Vollziehung angeordnet. Dies bedeutet, dass der Bescheid sofortige Wirkung entfaltet und der Betroffene seine Fahrerlaubnis entsprechend sofort verliert. Dies gilt auch für den Verlauf des
Klageverfahrens gegen den Bescheid.
Hier greift das einstweilige Rechtsschutzverfahren:
Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes ist es, den Rechtszustand - zumindest für die Dauer des Verfahrens aufrecht zu erhalten - ergo den Betroffenen im Besitz seiner Fahrerlaubnis zu belassen.
In diesem Zusammenhang entfaltet sich auch ein weiterer Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (auch Eilverfahren genannt): Der Betroffene bekommt in kurzer Zeit eine Entscheidung, die ihm Klarheit verschafft, wie das Gericht seine Situation bewertet.
Sollten Sie hierzu Fragen oder ähnliches haben, zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Wenzel umgehend zu kontaktieren.